Prüfung als Fahrer eines Dieselkraftwerks. Mobiler Kraftwerksbetreiber

Diese Unterweisung zum Arbeitsschutz richtet sich speziell an den Fahrer eines mobilen Kraftwerks.

1. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DEN ARBEITSSCHUTZ

1.1. Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und einen Führerschein besitzen, eine ärztliche Voruntersuchung (Bewerbungsuntersuchung) bestanden haben, mindestens Gruppe III in elektrischer Sicherheit haben, eine Einführungs- und Hauptarbeitsschutzunterweisung bestanden haben , geschult in sicheren Arbeitsmethoden, abgeschlossenes Training-on-the-Job und Prüfung von Kenntnissen zu Arbeitsschutzanforderungen.
1.2. Der Fahrer-Ingenieur ist verpflichtet, sich mindestens 1 Mal in 3 Monaten einer erneuten Unterweisung zum Arbeitsschutz zu unterziehen, die nächste Prüfung der Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen - mindestens 1 Mal in 12 Monaten, regelmäßige ärztliche Untersuchung (Untersuchung) - gemäß mit der aktuellen Gesetzgebung der Russischen Föderation.
1.3. Führen Sie nur die Arbeiten aus, die von der Verwaltung erlaubt sind, und unter der Bedingung, dass dem Triebfahrzeugführer die sicheren Methoden dafür bekannt sind.
1.4. Der Fahrer-Ingenieur muss die im Unternehmen erlassenen internen Arbeitsvorschriften einhalten.
1.5. Es ist verboten, während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände alkoholische Getränke zu trinken, andere Betäubungsmittel zu verwenden, und es ist auch verboten, am Arbeitsplatz in einem Zustand der Alkohol- oder anderen Drogenvergiftung zu erscheinen.
1.6. Seien Sie während der Arbeit aufmerksam, lassen Sie sich nicht durch Nebensächlichkeiten und Gespräche ablenken, lenken Sie andere nicht ab.
1.7. Der Fahrer-Ingenieur muss sich bewusst sein, dass die gefährlichsten und schädlichsten Produktionsfaktoren, die ihn bei der Ausführung von Arbeiten beeinträchtigen können, folgende sind:
- eingestelltes Auto oder seine Einheiten;
- Heißwasser und Dampf;
— brennbare Stoffe;
- erhöhte Spannung im Stromkreis, dessen Schließung durch den menschlichen Körper erfolgen kann;
— Ausrüstung, Werkzeuge, Vorrichtungen;
- Sturz des Fahrers infolge unvorsichtiger Handlungen beim Verlassen des Führerhauses und beim Bewegen im Gelände.
1.8. Ein nur an einem Hebemechanismus aufgehängtes Auto ist eine große Gefahr, da es herunterfallen und den Fahrer quetschen kann.
1.9. Heißes Kühlmittel, Wasser und Dampf verursachen bei Hautkontakt Verbrennungen.
1.10. Brennbare Stoffe (Dämpfe, Gase), bei deren Handhabung gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen wird, können einen Brand und eine Explosion verursachen.
1.11. Geräte, Werkzeuge und Zubehör können bei falscher Verwendung oder Fehlfunktion zu Verletzungen führen.
1.12. In Übereinstimmung mit den Musterindustriestandards für die kostenlose Ausgabe von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung wird dem Fahrer eines mobilen Kraftwerks Folgendes ausgestellt:
- Baumwolloverall - 1 Stck. für 12 Monate;
- dielektrische Galoschen - im Dienst;
- Gummihandschuhe - im Dienst;
- kombinierte Fäustlinge - 4 Paar für 12 Monate;
Im Winter zusätzlich:
— eine Jacke auf einer wärmenden Verlegung – auf Gürteln;
— Hosen auf der wärmenden Verlegung – auf Gürteln;
- Filzstiefel - an den Gürteln.
1.13. Darüber hinaus muss dem Personal, das elektrische Anlagen instand hält, je nach auszuführender Arbeit die erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden, wie z. B.:
- Isolierstäbe, Zangen, Spannungsanzeiger;
- dielektrische Handschuhe, Stiefel, Galoschen, Decken, Isolierpolster, Untersetzer;
- tragbare Erdung;
- provisorische Zäune, Warnplakate;
- Schutzbrillen, Handschuhe, Gasmasken, Schutzhelme.
1.14. Arbeitnehmer, die Berufe kombinieren oder ständig kombinierte Arbeiten ausführen, auch in integrierten Teams, sollten zusätzlich zu der für den Hauptberuf ausgestellten persönlichen Schutzausrüstung je nach ausgeübter Arbeit zusätzlich und andere Arten von persönlicher Schutzausrüstung ausgegeben werden. Dies sehen die Musterindustriestandards für einen kombinierten Beruf vor.
1.15. Verwenden Sie keine Schutzausrüstung, die die festgelegten Tests nicht bestanden hat, sowie solche, deren nächster Testzeitraum abgelaufen ist.
1.16. Der Fahrer-Maschinist muss die Brandschutzvorschriften einhalten. Das Rauchen ist nur in speziell gekennzeichneten und ausgestatteten Bereichen gestattet.
1.17. Der Fahrer muss die Regeln der persönlichen Hygiene befolgen. Vor dem Essen und Rauchen Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen.
1.18. Der Fahrer-Maschinist ist verpflichtet, jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährdet, jeden Arbeitsunfall oder jede Verschlechterung seiner Gesundheit, einschließlich der Anzeichen eines akuten Unfalls, unverzüglich seinem unmittelbaren oder vorgesetzten Vorgesetzten mitzuteilen Berufskrankheit (Vergiftung).
1.19. Für die Nichteinhaltung der Anforderungen dieser Anweisung ist der Fahrer-Fahrer gemäß den geltenden Gesetzen der Russischen Föderation verantwortlich.

2. GESUNDHEITLICHE ANFORDERUNGEN VOR BEGINN DER ARBEIT

2.1. Overall, Sicherheitsschuhe und andere persönliche Schutzausrüstung anziehen.
2.2. Arbeitskleidung muss in Ordnung sein. Der Fahrer-Ingenieur in unordentlicher, schmutziger und geölter Kleidung darf nicht arbeiten.
2.3. Persönliche Schutzausrüstung, Werkzeuge und Ausrüstung müssen überprüft werden. Im Falle ihrer Ungeeignetheit oder Fehlfunktion durch brauchbare Mittel ersetzen.
2.4. Stellen Sie sicher, dass sich das Kraftwerk in einem technisch einwandfreien Zustand befindet.
2.5. Vor dem Verlassen der Linie muss der Fahrer-Maschinist:
- Prüfen Sie das Vorhandensein von Öl, Wasser, Kraftstoff und stellen Sie sicher, dass keine Lecks an den Anschlüssen und Tanks vorhanden sind;
- sicherstellen, dass Schutzabdeckungen, Sicherheitsvorrichtungen und Erdung vorhanden und in gutem Zustand sind;
— Überprüfen Sie die Befestigung der Kabel am Anlasser und an den Batterien.
2.6. Stellen Sie ein mobiles Kraftwerk nicht in der Nähe von Industrie- und Wohngebäuden auf, in denen Menschen arbeiten, um eine Vergiftung durch Abgase zu vermeiden.

3. GESUNDHEITLICHE ANFORDERUNGEN WÄHREND DER ARBEIT

3.1. Um den normalen Betrieb des Elektromotors zu gewährleisten, muss die Spannung an den Reifen zwischen 100 und 105 % des Nennwerts gehalten werden. Bei Bedarf ist der Betrieb des Elektromotors mit einer Spannungsabweichung von -5 bis -10 % der Nennspannung zulässig.
3.2. Der Fahrer-Maschinist führt eine ständige Überwachung der Belastung des Elektromotors und der Lagertemperaturen, der Zu- und Abluft bei Motoren mit geschlossenem Belüftungssystem, der Pflege der Lager, der Start-, Einstell- und Stoppvorgänge durch.
3.3. Bei Reparaturarbeiten ohne Demontage von Teilen am mechanischen Teil des Elektromotors oder am vom Elektromotor angetriebenen Mechanismus muss letzterer angehalten und am Steuerschlüssel ein Plakat „Nicht einschalten - Personen arbeiten“ aufgehängt werden oder Laufwerk wechseln.
3.4. Es ist verboten, das mobile Kraftwerk im Bademantel zu betreiben.
3.5. Die Reihenfolge der Installation der Beleuchtungsanlage:
- Am Arbeitsplatz führt der Fahrer-Maschinist eine letzte Überprüfung des Betriebszustands des Kraftwerks durch.
- Beleuchter führen unter Anleitung des Meisters die Installation der Beleuchtungsanlage so durch, dass das Hauptkabel nach der Installation aller Zwischenglieder des Schalt- und Verteilerkreises zuletzt an das Klemmbrett des Kraftwerks angeschlossen wird. Der Meister prüft und setzt die Schaltelemente der Beleuchtungsanlage (Kabel, Beleuchtungskörper, Verbindungs- und Verteilervorrichtungen) vorab in einen funktionsfähigen Zustand;
- Der Anschluss des Hauptkabels erfolgt nur, wenn das Kraftwerk nicht arbeitet.
3.6. Das Kraftwerk darf nicht mit einer Last von mehr als 50 % seiner Gesamtkapazität (d. h. mindestens zwei Schürfgräben) betrieben werden. Es ist verboten, eine Ausgrabung anzuschließen.
3.7. Die Gesamtleistung der gleichzeitig eingeschalteten Beleuchtungseinrichtung muss der Leistung des Kraftwerks entsprechen.
3.8. Die Reihenfolge des Einschaltens der Beleuchtungsausrüstung der Installation:
- die Schalter in allen Geräten ausgeschaltet sind;
- Die Belastung des Generators muss abwechselnd erfolgen;
- Beim Arbeiten mit Mischlicht (Glühbirnen mit Bogengeräten) muss der Fahrer (Fahrer) die Spannung auf 70 Volt reduzieren.
3.9. Bei dieser Spannung schalten die Illuminatoren die Lampenvorrichtungen nacheinander ein. Wenn die Last eingeschaltet wird, fällt die Spannung über dem Generator ab. Der Fahrer (Fahrer) ist verpflichtet, dies zu überwachen und die Spannung rechtzeitig auf 70 Volt zu erhöhen.
- Wenn die gesamte Leistung der Lampengeräte eingeschaltet ist, erhöht der Treiber (Treiber) die Spannung auf den Nennwert - ON Volt;
- Bei einer Spannung von 110 Volt schaltet der Illuminator die Lichtbogenausrüstung einzeln ein.
3.10. Unter der Verantwortung des Fahrers (Fahrers) ist es verboten, Lampengeräte mit einer Leistung von mehr als 10 kW gleichzeitig einzuschalten. Dem Beleuchtungsmeister ist es untersagt, ohne gleichzeitige Benachrichtigung des Fahrers (Fahrer) die Last von elektrischen Geräten bei maximalem Dieselbetrieb zu entfernen.
3.11. Beim Signal „Ausschalten“ folgt der Fahrer-Maschinenführer sofort der Anweisung, die Illuminatoren schalten die Beleuchtungseinrichtungen mit Hilfe von Messerschaltern aus. Das Verlassen von Geräten mit eingeschalteten Schaltern ist nicht gestattet.
3.12. Der Triebfahrzeugführer ist verpflichtet, über den Betrieb des Kraftwerks ein Schaublatt zu führen, in dem die tatsächlich geleisteten Betriebsstunden des Dieselmotors und die festgestellten Störungen (Reparaturen) festgehalten werden.

4. ANFORDERUNGEN AN DEN ARBEITSSCHUTZ IN NOTSITUATIONEN

4.1. Der Elektromotor (Anlage) wird sofort vom Netz getrennt:
- im Falle eines Unfalls (oder dessen Bedrohung), der einer Person widerfahren ist;
- wenn Rauch oder Feuer vom Elektromotor oder seinen Vorschaltgeräten ausgeht;
- bei Vibrationen, die die zulässigen Grenzwerte überschreiten und die Unversehrtheit des Elektromotors gefährden;
- bei Ausfall des Antriebsmechanismus;
- wenn das Lager über die in den Anweisungen des Herstellers angegebene zulässige Temperatur hinaus erhitzt wird;
- mit einer deutlichen Abnahme der Drehzahl, begleitet von einer schnellen Erwärmung des Elektromotors.
4.2. Es ist verboten, an einem defekten Motor zu arbeiten.
4.3. Im Falle eines Unfalls ist es notwendig, das Opfer sofort von der Wirkung des traumatischen Faktors zu befreien, seine eigene Vorsicht zu beachten, ihm gegebenenfalls an Ort und Stelle Erste Hilfe zu leisten, ein Krankenwagenteam per Telefon 103 zu rufen und das Management darüber zu informieren den Vorfall, retten Sie die Situation, wenn dies nicht zu einem Unfall oder einer Verletzung anderer oder Personen führt.
4.4. Hat sich der Unfall beim Fahrer selbst ereignet, sollte er nach Möglichkeit Selbsthilfe leisten, seinen unmittelbaren oder vorgesetzten Vorgesetzten verständigen oder jemanden darum bitten.
4.5. Im Brandfall die Arbeit sofort einstellen, den Elektromotor abstellen, die Betriebsleitung benachrichtigen und Maßnahmen zur Brandbekämpfung mit den verfügbaren Feuerlöschgeräten ergreifen. Rufen Sie im Bedarfsfall die Feuerwehr unter 101.

5. ANFORDERUNGEN AN SICHERHEIT UND GESUNDHEIT NACH ARBEITSENDE

5.1. Räumen Sie Ihren Arbeitsplatz auf.
5.2. Mobiles Kraftwerk abschalten, ggf. Schutzzäune prüfen.
5.3. Inspizieren Sie Inventar, Werkzeuge, Geräte, Schutzausrüstung, übergeben Sie die fehlerhaften dem direkten Vorgesetzten, entfernen Sie den Rest an den speziell für die Aufbewahrung vorgesehenen Orten.
5.4. Overall ausziehen, kontrollieren, ordnen und einlagern.
5.5. Gesicht und Hände mit warmem Seifenwasser waschen oder duschen.
5.6. Informieren Sie Ihren direkten Vorgesetzten über alle während der Arbeit festgestellten Mängel sowie die getroffenen Maßnahmen.

"Olympische Spiele 2014" - Russische Föderation. Ein Pferdepaar lief 40 km. III. 1932 Lake Placid. Deutschland. Ein Athlet, der im Sitzen geht. 15. Der erste Große Preis von Russland findet im Herbst 2014 statt.); Russischer Folk-Baseball. 12. Das Jahr 1896 wurde zum Jahr der 1. Olympiade ernannt. XVI. 1992 Albertville. Ein Athlet, der im Sitzen geht. (Schachspieler) 15.

"Freiwillige von Sotschi 2014" - Meilensteine ​​der olympischen Bewegung. Wann wurde die Freiwilligenbewegung im Land geboren? Einsatzgebiete für Ehrenamtliche. Was kann Ihnen das Ehrenamt beibringen? Sotschi 2014: ein Sieg – zwei Events. Wie begann die Geschichte der olympischen Freiwilligen? Olympischer Wintersport. Auswahl der Freiwilligen. Freiwillige. Stockholm 1912.

"Spiele in Sotschi 2014" - Slogan. Die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2014 werden vom Organisationskomitee Sotschi 2014 organisiert. Am 1. Dezember 2009 präsentierte das Organisationskomitee von Sotschi 2014 das Emblem der Spiele 2014: Der Eisbär wurde von frühester Kindheit an von Polarforschern aufgezogen. Luchik und Schneeflocke. Maskottchen der Paralympischen Winterspiele. Leopard. Noch 354 Tage bis zu den XXII. Olympischen Winterspielen.

"Olympic Sochi 2014" - Bergrettungskletterer Leopard lebt in der Krone eines riesigen Baumes. Olympiastadion, 40.000 Zuschauer. Ein Eisbär lebt in einem Eisiglu jenseits des Polarkreises. Emblem der Olympischen Winterspiele 2014. Hase ist der aktivste Bewohner des Winterwaldes. Die Olympischen Winterspiele 2014 sind ein internationales Sportereignis.

"Olympische und Paralympische Spiele 2014" - Logos der Olympischen Spiele. Paralympische Spiele. Zielstrebigkeit. Sochi Sports Glory Museum. Olympischer Eid. Marke Sotschi 2014. Verwendung von olympischen Symbolen und (oder) paralympischen Symbolen. Offizielle Flagge. Olympisches Feuer. Organisationskomitee Sotschi 2014. Olympisches Motto. Die Farben der Olympischen Ringe.

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5. Typische Arbeitsschutzanweisungen für Arbeitnehmer
Bauberufe, darunter:

5.39. Fahrer mobiler Kraftwerke TI RO-039-2003


Diese branchenspezifische Standardanweisung wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen von Gesetzgebungs- und anderen behördlichen Rechtsakten entwickelt, die staatliche Arbeitsschutzanforderungen enthalten, die in Abschnitt 2 dieses Dokuments, branchenübergreifende Arbeitsschutzregeln (Sicherheitsregeln) beim Betrieb elektrischer Anlagen, aufgeführt sind und richtet sich an mobile Kraftwerksbetreiber bei der Durchführung ihrer Arbeiten und Instandhaltung von Kraftwerken entsprechend ihrem Beruf und ihrer Qualifikation (im Folgenden Fahrer genannt).

Allgemeine Sicherheitsanforderungen

5.39.1. Männer im Alter von mindestens 18 Jahren, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, die Gruppe III Elektrosicherheit haben und über die Fachkunde für diesen Beruf verfügen, müssen vor der Zulassung zur selbstständigen Tätigkeit:

obligatorische vorläufige (bei der Bewerbung um eine Stelle) und regelmäßige (während der Beschäftigung) ärztliche Untersuchungen (Untersuchungen) zur Anerkennung als arbeitsfähig in der vom Gesundheitsministerium Russlands festgelegten Weise;

Schulungen zu sicheren Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung, Einweisung in den Arbeitsschutz, Praktika am Arbeitsplatz und Überprüfung der Kenntnisse über die Anforderungen des Arbeitsschutzes.

5.39.2. Die Fahrer müssen die Arbeitssicherheitsanforderungen erfüllen, um den Schutz vor den Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren im Zusammenhang mit der Art der Arbeit zu gewährleisten:

Lärm;

Vibration;

erhöhter Gehalt an Staub und Schadstoffen in der Luft des Arbeitsbereichs;

bewegliche Maschinen, Mechanismen und deren Teile;

erhöhte Spannung im Stromkreis, deren Schließung durch den menschlichen Körper erfolgen kann.

5.39.3. Zum Schutz vor allgemeiner industrieller Verschmutzung und mechanischen Einwirkungen sind die Fahrer verpflichtet, vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellte Baumwolloveralls, Lederstiefel, kombinierte Fäustlinge, Anzüge mit isolierender Polsterung und Filzstiefel für die Winterzeit zu tragen.

Fahrer müssen auf dem Gelände Schutzhelme tragen. Darüber hinaus müssen die Fahrer dielektrische Handschuhe, Überschuhe oder Stiefel tragen.

5.39.4. Auf dem Gebiet der Bau- (Produktions-) Baustelle, in Produktions- und Freizeiträumen, Arbeitsbereichen und Arbeitsplätzen müssen die Fahrer die in dieser Organisation erlassenen internen Vorschriften einhalten.

Der Zutritt zu diesen Orten ist unbefugten Personen sowie Mitarbeitern im Rauschzustand untersagt.

5.39.5. Im Rahmen ihrer täglichen Aktivitäten müssen die Fahrer:

während des bestimmungsgemäßen Betriebs der Maschine gemäß den Anweisungen des Herstellers anwenden;

die Maschine in technisch einwandfreiem Zustand zu halten, den Betrieb bei Störungen zu verhindern, bei denen der Betrieb verboten ist;

Seien Sie bei der Arbeit vorsichtig und vermeiden Sie Verstöße gegen die Arbeitssicherheitsanforderungen.

5.39.6. Der Fahrer ist verpflichtet, jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährdet, jeden Arbeitsunfall oder jede Verschlechterung seiner Gesundheit einschließlich des Auftretens einer akuten Berufskrankheit (Vergiftung) unverzüglich seinem unmittelbaren oder vorgesetzten Vorgesetzten zu melden. .

Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

5.39.7. Vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer:

a) dem Arbeitsleiter eine Bescheinigung über die Überprüfung der Kenntnis sicherer Arbeitsmethoden vorlegen, einen Auftrag erhalten und am Arbeitsplatz über die Besonderheiten der ausgeführten Arbeit unterwiesen werden;

b) Overalls und Spezialschuhe des festgelegten Musters anziehen.

c) das Kraftwerk vom Fahrer der vorherigen Schicht inspizieren und entgegennehmen und vom Arbeitsleiter einen Auftrag erhalten.

5.39.8. Nach Erhalt des Auftrags muss der Fahrer:

a) Überprüfen Sie das Vorhandensein zuverlässiger Zäune aller Elemente der elektrischen Ausrüstung des Bedienfelds, das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Zäune der rotierenden Teile des Kraftwerks, die Erdung des Kraftwerks, die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der Befestigung von elektrischen Kabeln und die Unversehrtheit ihrer Isolierung, die Übereinstimmung der Sicherungseinsätze mit der Nennleistung des Generators, das Anziehen der Schraubverbindungen sowie die Zuverlässigkeit der Motorhalterung und des Kraftwerksgenerators, Unversehrtheit und Spannung von V -Riemenantriebsriemen, Nachfüllen von Stromversorgungssystemen, Schmierung und Kühlung;

b) Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit der für die Arbeit erforderlichen Werkzeuge und Schutzausrüstungen: eine Kontrolllampe oder Spannungsanzeige, Matten und Isolierständer, Isolierzangen, Werkzeuge mit isolierten Griffen;

c) Stellen Sie sicher, dass Feuerlöschgeräte verfügbar sind.

5.39.9. Dem Fahrer ist die Arbeitsaufnahme untersagt bei:

a) Fehlfunktion oder unvollständige Anzahl von Befestigungselementen und Schutzvorrichtungen;

b) das Vorhandensein von sichtbaren Schäden an der Isolierung von elektrischen Kabeln oder Drähten;

c) fehlende oder fehlerhafte Schutzerdung;

d) Erkennung von Öl- oder Kraftstofflecks in den Öl- und Kraftstoffleitungen der jeweiligen Systeme;

e) Mangel an Schutzausrüstung, Werkzeugen und Feuerlöschgeräten;

f) Standort des Kraftwerks in einem Gefahrenbereich von Betriebsanlagen oder im Bau befindlichen Gebäuden.

Festgestellte Verstöße gegen Sicherheitsanforderungen sollten selbst beseitigt werden, und wenn dies nicht möglich ist, ist der Fahrer verpflichtet, sie dem Betriebsleiter und dem Verantwortlichen für die Aufrechterhaltung des guten Zustands des Kraftwerks zu melden.

Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

5.39.10. Bei der Inspektion des Kraftstoffsystems, der Komponenten und Mechanismen des Kraftwerks sowie beim nächtlichen Auftanken sollten Sie eine tragbare elektrische Lampe verwenden.

5.39.11. Beim Starten des Kraftwerks muss der Fahrer:

a) Überprüfen Sie vor dem Anlassen des Motors die Stellung der Schalter am Steuerpult und vergewissern Sie sich, dass sie sich in Neutralstellung befinden;

b) starten Sie den Motor mit einem Starter (oder Griff);

c) nach dem Aufwärmen des Motors durch Drehen des Rheostatgriffs die Spannung auf den Nennwert bringen und ein Signal zum Einschalten des externen Netzes geben;

d) Überprüfen Sie nach dem Einschalten der Last den Betrieb aller Einheiten und die Parameter des elektrischen Stroms im Netzwerk.

e) beim Auftreten von Klopfen und anderen Fremdgeräuschen den Motor abstellen und die Störung beseitigen.

5.39.12. Während des Betriebs des Kraftwerks muss der Fahrer:

a) Überwachung des Betriebs des automatischen Motordrehzahlreglers sowie der Messwerte der Instrumente auf dem Bedienfeld: Überwachung von Änderungen des Öldrucks und der Temperatur sowie der Generatortemperatur;

b) die Anschlüsse der Kraftstoffleitungen und die Dichtheit der Verbindung zwischen Kopf und Zylinderblock überwachen, um Kraftstoffleckagen und Abgasschäden zu vermeiden;

c) ein Lösen der Befestigung des Motors oder Generators am Rahmen verhindern, ggf. den Motor abstellen und die Befestigungsschrauben anziehen;

d) elektrische Ausrüstung und stromführende Teile zu inspizieren, ohne die Gitter, Türen und andere Zäune des Kraftwerks zu durchdringen;

e) einen elektrischen Messerschalter, dielektrische Handschuhe, einen dielektrischen Ständer oder einen Teppich verwenden, wenn Sie externe Stromnetze ein- oder ausschalten;

f) Öffnen Sie den Kühlerverschluss bei überhitztem Motor in einem Fäustling und wenden Sie Ihr Gesicht vom Einfüllrohr ab.

5.39.13. Dem Fahrer ist untersagt:

a) Benzin in das Einlassrohr gießen, wenn der Motor gestartet wird.

b) den Griff mit den Fingern im Gurt nehmen, um beim Starten eines überhitzten Motors einen Rückwärtsschlag durch den Griff zu vermeiden;

c) beim Starten des Motors Sauerstoff anstelle von Druckluft oder Stickstoff verwenden;

d) beim Betanken des Kraftstofftanks sowie bei der Inspektion des Kraftstoffsystems und zum Erwärmen der Kraftstoff- und Ölleitungen eine offene Flamme verwenden;

e) mit Stahlgegenständen (oder anderen Gegenständen, die Funken verursachen können) auf die Stopfen der Brennstofftanks des Kraftwerks und der Brennstofffässer schlagen, wenn sie geöffnet werden;

f) den Ölstand mit zufälligen Gegenständen messen;

g) die im Maschinenpass angegebenen Nennlasten des Generators überschreiten.

5.39.14. Jedes Mal, wenn das Kraftwerk nach einem Stromausfall im externen Netz eingeschaltet wird, ist der Fahrer verpflichtet, ein Warnsignal über die Wiederaufnahme der Stromversorgung zu geben.

5.39.15. Wenn es notwendig ist, das Kraftwerk in Innenräumen zu installieren, muss der Fahrer verhindern, dass das Kraftwerk für den Betrieb in einem Raum mit einem Volumen von weniger als dem 20-fachen Volumen des Kraftwerks installiert wird.

5.39.16. Bei der Verlegung des Kraftwerks in eine andere Anlage sollte der Fahrer:

a) Kraftstoff aus Tanks in Fässer ablassen;

b) die elektrischen Kabel abtrennen, zu Rollen rollen und in Kartons legen;

c) die elektrischen Anschlüsse mit Abdeckungen verschließen;

d) Demontieren Sie die Masseschleife;

e) zum Fixieren der Einheiten, Baugruppen und Werkzeuge;

f) das Fahrwerk des Kraftwerks zu inspizieren;

g) die Funktionsfähigkeit der Anhängevorrichtung prüfen.

Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen

5.39.17. Im Falle einer Entzündung des Brennstoffs im Kraftwerk ist der Fahrer verpflichtet, die Zufuhr von Brennstoff zu den Feuern zu unterbinden. Das Feuer sollte mit einem Feuerlöscher, Sand, Erde, mit Filz bedeckter Plane gelöscht werden.

Es ist verboten, Wasser auf brennenden Kraftstoff, elektrische Geräte und elektrische Leitungen zu gießen, die unter Spannung stehen.

5.39.18. Bei Bürstenfunken bei laufendem Generator ist es notwendig, den Motor abzustellen, die Ursache zu ermitteln und die Störung zu beseitigen.

5.39.19. Bei der Meldung eines Unfalls auf einer Stromleitung oder einem Kraftwerk muss der Fahrer den Generator sofort abschalten.

Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.39.20. Am Ende der Arbeit muss der Fahrer:

a) externe Stromleitungen trennen;

b) den Motor abstellen;

c) eine Kontrollinspektion des Kraftwerks durchführen und die Einheiten von Staub und Schmutz reinigen;

d) Überprüfen Sie den festen Sitz der Kontakte an den stromführenden Teilen des Generators, reinigen Sie die verbrannten Kontakte bis zu einem metallischen Glanz.

e) den Arbeitsplatz in Ordnung bringen, die geölten Lappen sammeln und in eine spezielle Metallbox legen;

e) die Werkzeuge und Vorrichtungen zu ordnen und an den dafür vorgesehenen Platz zu stellen;

g) den Arbeitsleiter oder die Person, die für die Instandhaltung der Maschine in gutem Zustand verantwortlich ist, über alle Probleme zu informieren, die während der Arbeit aufgetreten sind.


Elektronischer Text des Dokuments
erstellt von CJSC "Kodeks" und geprüft gegen:
Bulletin der normativen Akte der Bundesbehörden
Exekutivgewalt, N 23, 06.09.2003 (Dekret);
Anhang zum Bulletin der normativen Akte
Bundesvollzugsbehörden,
N 23, 09.06.2003 (Regelwerk)

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Thema 1 Anforderungen an mobile Kraftwerke 18 Fragen

Thema 2. Geräte und Ausrüstung mobiler Kraftwerke 11 Fragen

Thema 3. Betrieb mobiler Kraftwerke 26 Fragen

GESAMT 55 Fragen

Zulassungsliteratur für Ticketschulungen

Dekret des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation und des Bildungsministeriums der Russischen Föderation vom 13. Januar 2003 N 1/29 „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Schulung im Arbeitsschutz und zur Prüfung der Kenntnisse der Arbeitsschutzanforderungen für Mitarbeiter von Organisationen " (in der geänderten Fassung)

Verordnung des russischen Energieministeriums vom 13. Januar 2003 Nr. 6 "Über die Genehmigung der Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen"

Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE)

PTED des russischen Ministeriums für Brennstoffe und Energie (09.02.1993) Regeln für den technischen Betrieb von Dieselkraftwerken (PTED)

TR ZU 010/2011. Beschluss der Kommission der Zollunion vom 18. Oktober 2011 N 823 (in der Fassung vom 16. Mai 2016) „Über die Annahme der technischen Vorschrift der Zollunion „Über die Sicherheit von Maschinen und Ausrüstungen“ (zusammen mit dem „ TR TS 010/2011. Technische Vorschrift der Zollunion. Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen")

Verordnung des russischen Arbeitsministeriums vom 7. April 2014 N 199n (in der Fassung vom 12. Dezember 2016) "Über die Genehmigung des Berufsstandards "Betreiber von Verbrennungsmotoren in der Kernenergieindustrie"

Einheitliches Tarif- und Qualifikationsverzeichnis der Arbeiten und Berufe der Arbeitnehmer (ETKS). Ausgabe Nr. 3 Abschnitt "Bau, Installation und Reparatur sowie Bauarbeiten"

Berufsnorm „Beschäftigter für den Betrieb von Gastransportanlagen“. Genehmigt durch Anordnung des russischen Arbeitsministeriums vom 21. Dezember 2015 N 1063n

Verordnung des russischen Arbeitsministeriums vom 24. Juli 2013 Nr. 328n "Über die Genehmigung der Arbeitsschutzregeln beim Betrieb elektrischer Anlagen"<

Bundesstaatlicher Bildungsstandard für höhere Berufsbildung - 130302 Elektrische Energie und Elektrotechnik, genehmigt durch Anordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft Russlands vom 30. September 2015, Anordnung Nr. 955 Sicherstellung des Betriebs eines mobilen Kraftwerks aller Systeme, Anlagen (Stationen).

VPPB 01.02.95 (RD 34.03.301-95) Brandschutzordnung für Energieunternehmen

GOST 20375-83 Elektrische Einheiten und mobile Kraftwerke mit Verbrennungsmotoren. Begriffe und Definitionen

GOST 23377-84 Elektrische Einheiten und mobile Kraftwerke mit Verbrennungsmotoren. Allgemeine technische Anforderungen

GOST 13822-82 Elektrische Einheiten und mobile Kraftwerke, Diesel. Allgemeine Spezifikationen (mit Änderung Nr. 1)

GOST R 50783-95 Elektrische Einheiten und mobile Kraftwerke mit Verbrennungsmotoren. Allgemeine technische Anforderungen

GOST 12.1.003-83 Arbeitsschutznormensystem (SSBT). Lärm. Allgemeine Sicherheitsanforderungen (mit Änderung Nr. 1)

GOST 23162-2014. Zwischenstaatlicher Standard. Stromerzeugungsanlagen mit Verbrennungsmotoren. Symbolsystem "(in Kraft gesetzt durch den Rosstandart-Orden vom 15.06.2015 N 729-st)

. "GOST 33116-2014. Zwischenstaatlicher Standard. Elektrische Generatorsätze mit Benzin-Verbrennungsmotoren. Allgemeine Spezifikationen" (in Kraft gesetzt durch Verordnung von Rosstandart vom 15.06.2015 N 732-st)

. "GOST 33105-2014. Zwischenstaatlicher Standard. Elektrische Generatorsätze mit Verbrennungsmotoren. Allgemeine technische Anforderungen" (in Kraft gesetzt durch Verordnung von Rosstandart vom 15.06.2015 N 730-st)

Bedienungsanleitung für DDE-Mobilkraftwerk - Stromaggregate zur Stromerzeugung

TI RO-039-2003 STANDARDANWEISUNGEN ZUR ARBEITSSICHERHEIT Fahrer mobiler Kraftwerke

TOI R-45-075-98 STANDARDANWEISUNGEN ZUR ARBEITSSICHERHEIT BEI DER WARTUNG VON DIESELKRAFTWERKEN RRS

Arbeitsministerium Branchenübergreifende Anweisungen für Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen V. G. Bubnov, 2011

mob_info